OL gleicht einem Mietvertrag und dementsprechend kann das Leasingobjekt nicht als Eigentum betrachtet werden. Die monatliche Miete wird als Aufwand betrachtet und die Mehrwertsteuer als Steuervorauszahlung (ausschließlich für Lieferwagen, Pkw, Bau- oder Landwirtschaftsmaschinen, Boote oder sonstige Ausstattungen). Das Leasingobjekt belastet nicht die Bilanz des Leasingnehmers und gibt somit freien Raum für neue Investitionen. FL wird in den Geschäftsbüchern des Leasingnehmers als langfristiges Sachanlagenvermögen abgerechnet und wird als solches amortisiert. Der monatliche Zinsbetrag wird als Aufwand betrachtet. Nachdem die letzte Monatsrate bezahlt ist, wird das Eigentumsrecht am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer übertragen.